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Musiktheorie u. Gehörbildung

Studienabschlüsse Bachelor of Music (B.Mus),M Master of Music (M.Mus)
Beginn Winter- und Sommersemester
Bachelor Musiktheorie/Gehörbildung Dauer: 8 Semester (Voraussetzung: Künstlerische Eignungsprüfung)
Master Gehörbildung Dauer: 4 Semester (Voraussetzung: Diplom- oder Bachelorstudiengangs Musiktheorie und Gehörbildung, künstlerische Eignungsprüfung)
Studiengangsleitung Prof. Dr. Susan Lempert
Professor/-innen Prof. Dr. Susan Lempert (Musiktheorie)
  Prof. André Stärk (Künstlerischer Tonsatz)
Weitere Lehrkräfte Andreas Dorfner, Ursula Rost, Julian Habryka, Jens Uhlenhoff

Hören und Verstehen Harmonielehre, Kontrapunkt und Analyse, dazu die intensive Schulung des musikalischen Gehörs – der Studiengang „Musiktheorie und Gehörbildung“ vermittelt ein Grundlagenwissen für die Auseinandersetzung mit musikalischen Inhalten verschiedener Epochen. Die Besonderheit ist, dass er als Doppelhauptfach mit den beiden Teildisziplinen Musiktheorie und Gehörbildung unterrichtet wird. Diese Verbindung macht einen wichtigen Teil des Selbstverständnisses dieses Studienfaches aus: Hören und Verstehen sind eng miteinander verbunden. Der Studiengang „Musiktheorie und Gehörbildung“ vereint in Detmold künstlerische und pädagogische Elemente miteinander. Er vermittelt zum einen ein Wissen über Repertoire, theoretische Systeme und Schriften, zum anderen eröffnet er Wege über das Hören. Letzteres dient als wichtige Voraussetzung für ein Musikstudium und muss bereits bei Antritt des Studiums ausgeprägt sein. In kleinen Gruppen erforschen Studierende im Unterricht Klang, Ästhetik, Satztechnik und die konkrete Machart einer Komposition, eines Stiles oder einer Gattung in ihrem historischen Umfeld. Dies geschieht anhand von Kompositionen und Originalhandschriften in deutscher, englischer, französischer, italienischer und lateinischer Sprache. Dabei ist der Bogen von der Antike bis zur Moderne gespannt. Vor dem Hintergrund beider Zugangsmethoden können Studierende ihr Wissen um und mit Musik in der eigenen Auseinandersetzung reflektieren und vertiefen. Zur Anwendung kommen die Erkenntnisse des Studiums überall dort, wo Musik unterrichtet wird, sei es an allgemeinbildenden Schulen, Musikschulen oder Musikhochschulen.

Die Notwendigkeit des sinnlich vernetzten Musiklernens hat die Hochschule frühzeitig erkannt. 2014 wurde die Online-Plattform detmoldmusictools.de entwickelt. Auf dieser können sich Studierende einen Lerngegenstand in vier Phasen durch Hör,- Spiel,- Notations- und Analyseübungen erarbeiten. Die Plattform verwendet die unterschiedlichen Inhaltstypen Text, Audio, Bild, Video, Grafik und Notation, die frei miteinander kombiniert werden können. Studierende mit dem künstlerischen Hauptfach Violine haben somit nicht nur die Möglichkeit, die gerade im Hauptfachunterricht erarbeiteten Solo-Partiten von Bach theoretisch zu vertiefen, sondern auch in einem passenden Kurs weiterführendes Material zum Werk oder Komponisten zu finden. Mittlerweile wurde dieser Ansatz auch für die Studieneingangsphase erprobt, damit sich Studienanwärterinnen und -anwärter im Zuge der Eignungsprüfung optimal auf die Bereiche Musiktheorie und Gehörbildung vorbereiten können.

Wintersemester
Bachelor/ Master: 15.02. - 15.03.

Sommersemester
Bachelor/ Master: 01.10. - 01.11.

Bewerben Sie sich an der Hochschule für Musik Detmold über die Online-Plattform muvac.

  • Legen Sie zuerst mit so detaillierten Angaben wie möglich Ihr muvac-Bewerberprofil an.
  • Wählen Sie anschließend den von Ihnen angestrebten Studiengang bei Vakanzen direkt in muvac unter Institutionen - Hochschule für Musik Detmold aus. Wichtig ist, dass Sie Ihre Bewerbungsunterlagen und Ihr Video für die Vorauswahl (falls für Ihren Studiengang erforderlich ) vollständig hochladen. Prüfen Sie vorher, ob Ihr Video allen Anforderungen entspricht.
  • Für die Bewerbung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro erhoben. Bitte beachten: Eine Rückerstattung ist nicht möglich.

Wichtig: Bitte prüfen Sie abschließend Ihr E-Mail Postfach, ob Sie eine Bestätigungsemail erhalten haben. Über den Stand Ihrer Bewerbung werden Sie über muvac informiert.

Die voraussichtlichen Termine der Eignungsprüfungen finden Sie hier.

Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:

Vorauswahl

Einreichen von Tonsatzarbeiten: Bewerber*innen für Künstlerischen Tonsatz haben vorab 3-5 eigene Tonsatzarbeiten (Stilkopien) einschließlich einer Instrumentation sowie die Analyse eines Liedes, Solo- oder Kammermusikstückes oder -satzes (z.B. aus der Literatur des eigenen Instrumentes) bis zum 15.03. für das Wintersemester bzw. bis zum 01.11. für das Sommersemester einzusenden.

Präsenzprüfung Anforderungen Hauptinstrument/Gesang

Die Studienbewerber*innen haben in einem Vortrag drei Stücke bzw. Arien / Lieder / Songs unterschiedlicher Epochen / Stile / Genres vorzubereiten. Eines der Stücke muss der Musik des 20. bzw. 21. Jahrhunderts entnommen sein. Im Vortrag ist eine deutlich erkennbare spiel- bzw. gesangstechnische Fertigkeit (Genauigkeit in der Realisation der Technik) gepaart mit musikalischer Ausdrucksfähigkeit (Angemessenheit des Ausdrucks) nachzuweisen. Für die Bewertung ist die zu erwartende Entwicklungsfähigkeit angemessen zu berücksichtigen. (Dauer: ca. 15 Minuten).

Hauptfachkolloqium

Fragen zur Motivation für den Studiengang, eventuelle berufliche Ziele und zum Verständnis des Faches und seiner Literatur. Gegenstand des Gespräches können aber auch sich aus anderen Prüfungsteilen sowie der eingereichten Mappe ergebende Fragen sein. Dauer bis zu 15 Minuten.

Für die künstlerische Instrumentalausbildung im Bachelor of Music Musiktheorie und Gehörbildung sind in der Eignungsprüfung außerdem folgende Pflichtfächer zu absolvieren:

  • Instrumentales Pflichtfach Klavier (Wenn das instrumentale Hauptfach nicht Klavier ist): Vortrag von zwei Klavierwerken mittlerer Schwierigkeit aus der Literatur verschiedener Epochen: z. B. J. S. Bach: Französische Suiten; Haydn: Sonate g-Moll; Chopin: Walzer a-Moll; Bartok: Sonatine.
  • ggf. Zweitinstrument (wenn das instrumentale Hauptfach Klavier ist): Auf Antrag kann eine Eignungsprüfung für ein Zweitinstrument durchgeführt werden.

    Orchesterinstrumente: Es sind jeweils zwei leichtere Werke aus verschiedenen Stilepochen mindestens im Schwierigkeitsgrad der „Unterstufe“ (nach der Definition im Lehrplan des Verbandes deutscher Musikschulen) vorzutragen.

    Bei Pflichtfach Gesang: Es sind zwei Stücke (z.B. Lied, Arie, unbegleitetes Lied oder unbegleitetes Volkslied) auswendig vorzutragen. Ein Stück muss in deutscher Sprache sein.

  • Musiktheorie/Tonsatz: Fortgeschrittene Kenntnisse der dur-moll-tonalen Harmonielehre, Klausur von bis zu 60 Minuten Dauer: Ausarbeitung eines bezifferten Basses, eines 2-stimmig polyphonen und 4-stimmig homophonen Lied- oder Choralsatzes u.a. Der schriftliche Test wird ergänzt durch einen mündlich-praktischen Test am Klavier: Vom-Blattspiel eines Generalbass-Satzes, Kadenzspiel einschließlich Nebenfunktionen, Grundlagen der Modulation; Prima-vista-Harmonisationen von Choral- oder Liedmelodien und Bassverläufen. Dauer bis zu 15 Minuten.  Mustertest
  • Hörfähigkeit: Hörfähigkeit: Überprüfung der begabungsmäßigen Anlagen und der Vorbildung. Schriftlicher Test von etwa 60 Minuten Dauer: Taktarten, Rhythmisierung einer Tonreihe, Intervall- und Akkorddiktat, 2- stimmiger Satz, melodische Gedächtnisaufgabe, Tonveränderungen in freitonalen Klängen, Erkennen von rhythmischen und melodischen Fehlern. Der schriftliche Test wird ergänzt durch einen mündlich-praktischen Test (inkl. höranalytische Aufgaben) von bis zu 15 Minuten Dauer. Mustertest

    Der Deutsche Tonkünstlerverband bietet darüber hinaus Vorbereitungskurse in Musiktheorie/Gehörbildung für die Eignungsprüfung in Detmold an.
  • Voraussetzung ist der Nachweis eines erfolgreich absolvierten Studiums mit dem Abschlussgrad Bachelor of Music oder Diplom mit dem Hauptfach Gehörbildung sowie eine besondere fachspezifische künstlerische und pädagogische Eignung für den Studiengang.
    Hierüber entscheidet der Prüfungsausschuss.
  • bei Nichtvorliegen eines Bachelor mit dem Hauptfach Gehörbildung eine inhaltliche Zusammenstellung der bisher erbrachten fachspezifischen Studienleistungen
  • schriftliche Begründung für die Wahl des Studiengangs sowie Angaben zur musikalischen Vorbildung und ggf. zu eigenen pädagogischen Tätigkeiten im Fach Gehörbildung
  • ggf. Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (Test- DaF-Niveaustufe 4/TDN 4 bei Bewerbern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist).
  • Nachweis der Krankenversicherung
  • Nachweis des gezahlten Semesterbeitrags

Vorauswahl

Nicht vorgesehen

Präsenzprüfung

Das Eignungsverfahren besteht aus einer praktischen Prüfung und einem Bewerbungsgespräch, in dem festgestellt werden soll, ob die Eignung und Motivation des*der Bewerber(s)*in erwarten lassen, dass er*sie das Ziel des Studienganges selbstständig und verantwortungsbewusst erreichen kann und die dazu erforderlichen Eignungsvoraussetzungen mitbringt. Die Prüfungsbestandteile sind im Einzelnen:

1. Gehörbildung mündlich/praktisch (Dauer bis zu 30 Minuten): Die Aufgaben können der musikalischen Gehörbildung sowie der Höranalyse aus verschiedenen Stilepochen und Genres entnommen werden, eine davon zu einem Werk der zeitgenössischen Musik.

2. Lehrprobe im Fach Gehörbildung (Dauer 20 Minuten) und Kolloquium (Dauer etwa 10 Minuten): Das Thema der Lehrprobe wird 2 Wochen vor der Eignungsfeststellungsprüfung schriftlich mitgeteilt.

Das Kolloquium behandelt Fragen zu pädagogisch-didaktischen und methodischen Grundlagen im Fach Gehörbildung sowie zu Grundlagen im Bereich der Unterrichtspraxis.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Besuchen Sie uns zu den gewohnten Sprechzeiten oder schreiben Sie eine Mail unter:

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