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Hochschulorchester

Die Hochschule legt sehr viel Wert auf die Orchesterarbeit. Orchesterpflichtig sind alle Studierenden der künstlerischen Ausbildungsgänge ab dem 1. Semester (Befreiung im Prüfungssemester). Die Einteilung zum Hochschulorchester erfolgt durch die Hauptfachlehrer.

Von ihren Hauptfachlehrern eingeteilte Studierende müssen sich im Vorlesungsverzeichnis innerhalb der Anmeldefristen für die jeweiligen Orchesterphasen verbindlich anmelden.

Die Arbeit im Hochschulorchester wird durch die Orchesterordnung geregelt. Pro Semester erfolgen ein bis zwei Arbeitsphasen. Diese bestehen aus Vorproben für Streicher / Bläser und einer darauffolgenden Orchesterwoche mit täglichen Proben. Eine variable Vorgehensweise erfolgt je nach Projekt. Eine Arbeitsphase umfasst in der Regel ein bis drei Konzerte bzw. zwei bis vier Opernvorstellungen. 

Wintersemester:

  • Semesterkonzert (ca. 2 Aufführungen/ auch Oratorium)
  • Familienkonzert (kombiniert mit Semesterkonzert)
  • Konzert zum Neuen Jahr (2 Aufführungen)

Sommersemester:

  • Semester-/Prüfungskonzert (ca. 2 Aufführungen/ auch Oratorium)
  • Opernprojekt (2-4 Aufführungen im Landestheater)
  • Kleinere Projekte (Kammerorchester, Kammeroper) sowie auswärtige Konzerte finden statt.