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Verkündungsblatt und Regelungen

Aufgrund der zum 1. April 2008 in Kraft getretenen Neuordnung des Kunsthochschulrechts sind zahlreiche Neuregelungen zu schaffen und gem. § 2 Abs. 4 des neuen Kunsthochschulgesetzes in einem Verkündungsblatt bekannt zu geben. In diesem Verkündungsblatt werden daher die Neuregelungen, die vom Senat beschlossen worden sind, offiziell verkündet. Soweit nicht besonders geregelt, treten die verkündeten Ordnungen am Tage nach Ihrer Verkündigung in Kraft.