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Rektorat

Die Hochschule wird vom Rektorat geleitet. Es besteht aus dem Rektor, dem Kanzler und insgesamt drei Prorektoren. Das Rektorat setzt die Beschlüsse der Gremien um und übernimmt alle operativen Aufgaben. Der Rektor leitet die Hochschule, ist Vorsitzender des Rektorats und vertritt die Hochschule nach außen. Die Prorektoren sind für Forschung und Lehre bzw. den künstlerischen Bereich zuständig. Der Kanzler hat die Obhut über die Verwaltung der Hochschule.