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G

Gasthörer*innen:

Personen, die ohne an einer Hochschule immatrikuliert zu sein, an einzelnen Lehrveranstaltungen mit Gruppen-, Seminar- oder Vorlesungscharakter der Hochschule teilnehmen wollen, können auf Antrag und mit schriftlicher Zustimmung der für die gewünschten Lehrveranstaltungen jeweils verantwortlichen Lehrkraft als Gasthörer*innen registriert werden.

Der Antrag ist schriftlich in der dafür festgelegten Form an den Studierendenservice zu stellen. Dabei ist die Zahlung der festgelegten Gasthörergebühr nachzuweisen. Die Registrierung als Gasthörer*in gilt für das jeweilige Semester und wird auf Wunsch bescheinigt. 

Gleichstellungsbeauftragte:

Im Sommersemester 2020 wurde Frau Eva Nolte zur zentralen Gleichstellungsbeauftragten gewählt und vom Rektor für eine Amtszeit von drei Jahren bestellt. Sie unterstützt die Hochschulleitung in allen Gleichstellungs­fragen, etwa bei der Besetzung von Berufungskommissionen oder der Gestaltung von Frauenförderplänen in den Fachbereichen. Als dezentrale Gleichstellungsbeauftragte fungiert Frau Elisabeth Kohsiek. Sie kümmert sich um Gleichstellungsbelange der drei Fachbereiche und wirkt auf die Einbeziehung gleichstellungsrelevanter Aspekte bei der Erfüllung der Aufgaben des Fachbereichs hin.