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Kammermusik

Die Arbeit der Kammermusik-Ensembles steht in der HfM Detmold besonders im Fokus, daher fördert sie zahlreiche ständige Ensembles und veranstaltet mehrere hochschulinterne Wettbewerbe. Nähere Informationen zur Kammermusik an der HfM Detmold finden Sie hier. Kammermusik-Testate können Sie durch das Vorspiel in öffentlichen Konzerten erwerben. Die Anmeldung zu den Kammermusik-Matineen erfolgt über diese Seite. Wenn Sie auf der Suche nach KammermusikpartnerInnen sind, dann können Sie der Kammermusikbörse HfM Detmold auf facebook beitreten. 

Karrierezentrum:

Das Karrierezentrum wurde 2009 gegründet und befindet sich im Gebäude Neustadt 20. Es begleitet und unterstützt Studierende und Alumni auf ihrem Weg ins Berufsleben. Leiter des Karrierezentrums ist Herr Stefan Simon. Die Mitarbeiterin Frau Verena Curuti kümmert sich um die Musiker-Vermittlung der Hochschule.

Klassenlisten:

Die Einteilung in die Klassenlisten erfolgt im Fachbereichsbüro. Ansprechpartnerinnen bei Fragen rund um die Klassenlisten sind Frau Heidi Schafmeister und Frau Sabrina Schäfer.

Krankenversicherungspflicht:

In Deutschland besteht für alle als Ersthörer*innen immatrikulierten Studierenden eine Krankenversicherungspflicht (studentische Pflichtversicherung). Sollten Sie einer privaten Krankenversicherung angehören, so ist die Befreiung bei der gesetzlichen deutschen Krankenkasse zu beantragen. In dem Merkblatt finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Krankenversicherung für Studierende.

Informationen zum Studenten-Meldeverfahren (SMV)

Das neue Studenten-Meldeverfahren (SMV) der gesetzlichen Krankenversicherungen schreibt eine elektronische Übermittlung der relevanten Daten zwischen Hochschulen und Krankenkassen vor. Ab dem 1. Januar 2022 muss laut § 199a SGB V der Datentransfer zwischen Hochschulen und Krankenkassen in beide Richtungen ausschließlich elektronisch stattfinden. Dieses elektronische Verfahren löst das bisherige Papierverfahren ab.

Innerhalb des SMV werden meldepflichtige Daten zwischen Hochschulen und Krankenkassen ausgetauscht.

Dies bedeutet im Einzelnen:

Die Krankenkasse informiert die HfM Detmold ab dem 1. Januar 2022 digital über

  1. eine bestehende Krankenversicherung.
  2. einen Krankenkassenwechsel.
  3. einen Zahlungsverzug über rückständige Krankenversicherungsbeiträge.
    wichtig: Die Rückmeldung für das nächste Semester wird automatisch gesperrt!
  4. einen nicht mehr bestehenden Zahlungsverzug. In dem Fall wird die Rückmeldesperre (s. Punkt 3) wieder entfernt, erst danach ist die Rückmeldung zum nächsten Semester möglich.

Die HfM Detmold sendet Informationen zu Beginn und Ende des Studiums der versicherten Studierenden an die Krankenkassen.

Bitte beachten:
Folgende Studierende und Personengruppen nehmen nicht am SMV teil:

  1. Jungstudierende
  2. Nebenhörer*innen/Zweithörer*innen
  3. Promovenden
  4. Gasthörer*innen/Musikvermittlung

Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen der Studierendenservice zur Verfügung.

Krankheit, chronische:

Das Studium ist ein Lebensabschnitt, der neben interessanten und inspirierenden Dingen auch Herausforderungen mit sich bringen kann.

Im Falle eines Studiums mit chronischer Krankheit oder anderer gesundheitlicher Beeinträchtigung können diese Herausforderungen beim Zugang zur Hochschule, der Studienorganisation, in Lehrveranstaltungen und Prüfungen, bei der finanziellen Förderung und der Nutzung von Einrichtungen der Hochschulen und Studierendenwerke aufkommen.

Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen vertrauensvoll an die Studienberatung. Sie wird Sie beraten und mit Ihnen die Möglichkeit eines Nachteilsausgleichs prüfen.
Nachteilsausgleiche werden zur Kompensation von Schwierigkeiten im Studium beantragt, sofern die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung stehen. Solchen Anträgen ist unter anderem ein fachärztliches Gutachten beizufügen.