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Härtefallreglung:

Das Kunsthochschulgesetz sieht vor, bei der Festsetzung der Beitragshöhe des Semesterbeitrags auch die sozialen Verhältnisse der Studierenden angemessen zu berücksichtigen. Dies trifft in dem Fall zu, wenn die notwenige Zahlung des Semesterbeitrags nicht vorgenommen werden kann und keinerlei Informationen vorliegen, wie dieses Problem gelöst werden kann. In solchen Fällen trifft die Hochschulleitung die Entscheidung. 

Hörerstatus wechseln:

Eingeschriebene Studierende können Ihren Hörerstatus an der HfM Detmold wechseln. Dazu können Sie in den festgelegten Fristen einen unterschriebenen Antrag im Studierendenservice einreichen.

Für eine Rückmeldung als „neuer“ Ersthörer ist der Semesterbeitrag zu zahlen sowie die Versicherungsbescheinigung Ihrer Krankenversicherung einzureichen.

Als „neuer“ Zweithörer brauchen Sie nur die Studienbescheinigung Ihrer neuen Ersthochschule vorzulegen und eventuell den Zweithörerbeitrag von 100,- € zu zahlen. Dies wird Ihnen aber auch per Post mitgeteilt. 

Hochschulaccount:

Für jedes Mitglied der Hochschule wird automatisch ein Hochschulaccount erstellt, mit dem alle digitalen Dienste mit dem gleichen Benutzernamen und Passwort genutzt werden können. Die Verwendung des Hochschulaccounts und der Hochschul-E-Mail-Adresse ist verpflichtend. Weiter Informationen, sowie eine Einrichtungsanleitung erhalten Sie in der Wiki der Hochschule (https://wiki.hfm-detmold.de/de/HfM-Öffentlich/Hochschulaccount)

Hochschulsemester:

Das Hochschulsemester entspricht der Gesamtzahl der Semester, die man im Geltungsbereich des Grundgesetzes immatrikuliert war oder ist, unabhängig von dem jeweiligen Studiengang.