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Ombudsfrau:

Die Ombudsfrau der Hochschule ist Frau Ursula Rost. Bei Konflikten, z. B. zwischen einem Studierenden und einem Lehrenden kann sie vermittelnd hinzugezogen werden.

Orchester

Die Hochschule legt sehr viel Wert auf die Orchesterarbeit. Orchesterpflichtig sind alle Studierenden der künstlerischen Ausbildungsgänge ab dem ersten Semester (Befreiung im Prüfungssemester). Die Einteilung zum Hochschulorchester erfolgt durch die Hauptfachlehrer. Die Arbeit im Hochschulorchester wird durch die Orchesterordnung geregelt. Pro Semester erfolgen ein bis zwei Arbeitsphasen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Orchesterpraktika NRW

Das Orchesterzentrum|NRW bietet seinen Studierenden sowie weiteren NRW-Masterstudierenden die Möglichkeit, neben dem Studium wertvolle Praxiserfahrung in einem der Profiorchester der Region zu sammeln.

Im Rahmen der Orchesterpraktika NRW werden die Studierenden so eingesetzt, dass die Weiterführung ihres Studiums in dieser Zeit gewährleistet ist. Den Studierenden steht ein*e Mentor*in aus den Reihen des Orchesters zur Seite, der die Studierenden auf die disponierten Werke vorbereitet und für jegliche Aspekte des Orchestermusikeralltags mit Rat und Tat zur Seite steht. Weitere Informationen zum Orchesterpraktika NRW finden Sie hier und die Ordnung für die Gewährung und Vergabe der Orchesterpraktika NRW-Stipendien des Orchesterzentrum|NRW finden Sie hier.