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Ombudsfrau:
Die Ombudsfrau der Hochschule ist Frau Ursula Rost. Bei Konflikten, z. B. zwischen einem Studierenden und einem Lehrenden kann sie vermittelnd hinzugezogen werden.
Orchester
Die Hochschule legt sehr viel Wert auf die Orchesterarbeit. Orchesterpflichtig sind alle Studierenden der künstlerischen Ausbildungsgänge ab dem ersten Semester (Befreiung im Prüfungssemester). Die Einteilung zum Hochschulorchester erfolgt durch die Hauptfachlehrer. Die Arbeit im Hochschulorchester wird durch die Orchesterordnung geregelt. Pro Semester erfolgen ein bis zwei Arbeitsphasen. Weitere Informationen finden Sie hier.