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Grundsätzliches

Die Hochschule legt sehr viel Wert auf die Orchesterarbeit. Orchesterpflichtig sind alle Studierenden der künstlerischen Ausbildungsgänge ab dem 1. Semester (Befreiung im Prüfungssemester). Die Einteilung zum Hochschulorchester erfolgt durch die Hauptfachlehrer. Die Arbeit im Hochschulorchester wird durch die Orchesterordnung geregelt. Pro Semester erfolgen ein bis zwei Arbeitsphasen. Diese bestehen aus Vorproben für Streicher / Bläser und einer darauffolgenden Orchesterwoche mit täglichen Proben. Eine variable Vorgehensweise erfolgt je nach Projekt. Ein Arbeitsphase enthält in der Regel ein bis drei Konzerte bzw. zwei bis vier Opernvorstellungen.

Wintersemester:

  • Semesterkonzert (ca. 2 Aufführungen/auch Oratorium)
  • Konzert zum Neuen Jahr (2 Aufführungen kombiniert mit Familienkonzert eine Woche später)

Sommersemester:

  • Opernprojekt (2-4 Aufführungen im Landestheater)
  • Kleinere Projekte (Kammerorchester, Kammeroper) sowie auswärtige Konzerte finden statt. Diese zusätzlichen Konzerte sind nicht geeignet, die Orchesterpflichttestate zu bekommen.

Eine Übersicht über die im jeweiligen Semester geplanten Orchesterphasen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis, wenn Sie Veranstaltungen des Hochschulorchesters suchen.