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Senatsbeschlüsse

Das höchste hochschulpolitische Gremium ist der Senat. Nach dem Kunsthochschulgesetz obliegen ihm insbesondere Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheiten der Kunst, Lehre, künstlerischen Entwicklungsvorhaben, Forschung, Kunstausübung und des Studiums, die die gesamte Hochschule und ihre Einrichtungen betreffen und/oder von grundsätzlicher Bedeutung sind. Die vom Senat getroffenen Regelungen sind Satzungen der Hochschule und müssen zu ihrer Wirksamkeit veröffentlicht werden.