chevron-leftchevron-right

Qualitätsverbesserungs­kommission

Laut Gesetz zur Verbesserung der Qualität in Lehre und Studium an nordrhein-westfälischen Hochschulen sind die Hochschulen verpflichtet, Lehre und Studium kontinuierlich zu verbessern. Die HfM Detmold legt dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW im zweijährigen Turnus Fortschrittsberichte über die bereits erzielten Erfolge hinsichtlich der Qualitätsverbesserung vor. Beraten wird die Hochschulleitung dabei von einer Qualitätsverbesserungskommission, die ein Votum zu diesen Fortschrittsberichten abgeben und planerische Vorschläge zur zweckmäßigen Verwendung der Mittel erstellen kann. 

Der Qualitätsverbesserungskommission gehören derzeit folgende Mitglieder an: