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Personalrat der Mitarbeiter/-innen in Technik und Verwaltung

Wissenswertes über den Personalrat

Der Personalrat der HfM Detmold vertritt auf der Grundlage des Landespersonalvertretungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (LPVG) die Beschäftigten (in Technik und Verwaltung) gegenüber der Dienststelle. Der Personalrat arbeitet mit der Dienststelle zusammen und übernimmt wichtige Aufgaben hinsichtlich der Stellung aller Mitarbeiter und Beschäftigten der HfM Detmold. Dabei bestehen formelle Beteiligungsrechte durch die Personalräte. Die stärkste Form der Beteiligung ist die Mitbestimmung (z. B. Einstellung, Ein- und Umgruppierung, Versetzung). Weitere Formen sind Mitwirkung und Anhörung.

Vor allem aber sind wir Anlaufstelle für die Beschäftigten bei Problemen am Arbeitsplatz. Wenn Sie Fragen zur Arbeit der Mitglieder des Personalrats haben oder Hilfe benötigen, sprechen Sie uns gerne an.

Unsere Sitzungen finden regelmäßig alle 14 Tage mittwochs um 11 Uhr (teilweise per Zoom) statt.

 

Mitglieder des Personalrats für die Beschäftigten in Technik und Verwaltung

Heidi Schafmeister
Ort: Fachbereichsbüro, Verwaltungsgebäude EG 11
Tel.: 05231 975-654
heidi.schafmeister@hfm-detmold.de

Antje Gerlach (Gesundheitsmanagement),
Tel.: 05231 975-5
antje.gerlach@hfm-detmold.de

Ricarda Hörig, Musikbibliothek
Ort: FORUM, Hornsche Str. 39
Tel.: 05231 975-664
ricarda.hoerig@hfm-detmold.de

Johannes Thevis, IT - Service
Ort: Verwaltungsgebäude, EG 17 
Tel.: 05231 975-987
johannes.thevis@hfm-detmold.de

Svenja Wiechers 
Ort: Studierendenservice, Verwaltungsgebäude EG 03 
Tel .: 05231 975-775
Svenja Wiechers@hfm-detmold.de

 

Die Arbeit des Personalrats

Das LPVG unterscheidet zwischen verschiedenen beteiligungspflichtigen Angelegenheiten, und zwar:

  • der Mitbestimmung (§72 LPVG) 
  • der Mitwirkung (§73 LPVG) 
  • der Mitwirkung und Anhörung bei Kündigungen und Entlassungen (§75 LPVG)
  • der Anhörung (§75 LPVG)

Soweit eine Maßnahme der Mitbestimmung nach §72 LPVG unterliegt, kann sie nur mit Zustimmung des Personalrats getroffen und von der Dienststelle erst nach der Zustimmung des Personalrates durchgeführt werden. 

Dazu gehören u. a.:

  • Personalangelegenheiten wie z.B. Einstellung, Beförderung, Eingruppierung, Höhergruppierung, Herabgruppierung, Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit, Versetzung zu einer anderen Dienststelle, Umsetzung innerhalb der Dienststelle mit Wechsel des Dienstortes, Ablehnung eines Antrags auf Teilzeitbeschäftigung oder Beurlaubung, Versagung, Untersagung Widerruf der Genehmigung einer Nebentätigkeit
  • soziale Maßnahmen wie Gewährung und Versagung von Vorschüssen, Darlehen, Aufstellung von Sozialplänen usw.
     
  • soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, über sonstige Maßnahmen wie Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und Pausen; Anordnung von Überstunden und Mehrarbeit
     
  • Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens in der Dienststelle
     
  • Gestaltung der Arbeitsplätze
     
  • Aufstellung des Urlaubsplanes und Festsetzung des Urlaubs für einzelne Beschäftigte, wenn zwischen dem Leiter der Dienststelle und dem beteiligten Beschäftigen kein Einverständnis erzielt wird, usw.
     
  • Der Personalrat führt ein Mal im Jahr eine Personalversammlung durch, auf der er über seine Arbeit Rechenschaft ablegt und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über alles Wissenswerte unterrichtet. Gerne nehmen wir Ihre Anregungen für Themen, die diskutiert werden sollen, auf. Bitte melden Sie sich bei einem unserer Mitglieder