chevron-leftchevron-right

Musikübertragung/Tonmeister, Musikregie

Studienabschlüsse Bachelor of Music (B.Mus), Master of Music (M.Mus)
Beginn Master Musikregie zum Winter- und Sommersemester / Bachelor Musikübertragung zum Winter- und Sommersemester /
Bachelor Musikübertragung Regelstudienzeit: 8 Semester (Voraussetzung: Künstlerische Eignungsprüfung)
Master Musikregie Regelstudienzeit: 2 Semester, konsekutiv (Voraussetzung: Abschluss eines Diplom- oder Bachelorstudienganges „Musikübertragung/Tonmeister“, Künstlerische Eignungsprüfung)
Master Klangregie Dieser Studiengang wird aktuell nicht angeboten
Studiengangsleitung Prof. Michael Schubert
Professor/-innen Prof. Bernhard Güttler, Prof. Werner Dabringhaus
  Prof. Dr.-Ing. Malte Kob (Musikalische Akustik)

Der Weg vom musikalischen Live-Erlebnis bis hin zur Audioproduktion, sei es CD, Live-Stream oder Audio-File, scheint oft trivial und selbstverständlich: Dahinter verbergen sich allerdings komplexe Abläufe, deren Gestaltung ein künstlerisches Verständnis voraussetzt. Hier ist die HfM Detmold mit ihrem Erich-Thienhaus-Institut (ETI) international führend. In den Studiengängen „Musikübertragung/Tonmeister“ und „Musikregie/Tonmeister“ bildet sie Studierende zu Tonmeisterinnen und Tonmeistern aus. Die Studiengänge vermitteln künstlerisch-musikalische, technische, raumakustische sowie kommunikative Kompetenzen. Die Studierenden arbeiten eng mit den künstlerischen Studiengängen zusammen und erhalten von Beginn an die Chance, künstlerische Aufnahmeprozesse zu betreuen.

Berufsspezifische Praktika und externe Kooperationen während des Studiums sorgen dafür, dass sich die Studierenden so früh wie möglich mit den Begebenheiten des Marktes vertraut machen. Beispielsweise profitierten in den letzten Jahren das Baltic Sea Youth Philharmonic Orchestra, die Sibelius-Akademie in Helsinki, das BuJazzO und viele andere Ensemble und junge Künstler von dem umfassenden Know-how der jungen Tonmeisterinnen und Tonmeister.

Für ausführliche Informationen besuchen Sie bitte die Website des Erich-Thienhaus-Instituts unter www.eti.hfm-detmold.de.

Wintersemester
Bachelor/ Master: 15.02. - 15.03.

Sommersemester
Bachelor/ Master: 01.10. - 01.11.

Bewerben Sie sich an der Hochschule für Musik Detmold über die Online-Plattform muvac.

  • Legen Sie zuerst mit so detaillierten Angaben wie möglich Ihr muvac-Bewerberprofil an.
  • Wählen Sie anschließend den von Ihnen angestrebten Studiengang bei Vakanzen direkt in muvac unter Institutionen - Hochschule für Musik Detmold aus. Wichtig ist, dass Sie Ihre Bewerbungsunterlagen und Ihr Video für die Vorauswahl (falls für Ihren Studiengang erforderlich ) vollständig hochladen. Prüfen Sie vorher, ob Ihr Video allen Anforderungen entspricht.
  • Für die Bewerbung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro erhoben. Bitte beachten: Eine Rückerstattung ist nicht möglich.

Wichtig: Bitte prüfen Sie abschließend Ihr E-Mail Postfach, ob Sie eine Bestätigungsemail erhalten haben. Über den Stand Ihrer Bewerbung werden Sie über muvac informiert.

Die voraussichtlichen Termine der Eignungsprüfungen finden Sie hier.

Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:

Die Prüfung beinhaltet vier schriftliche Klausuren, ggf. ein Kolloquium und die künstlerischen Instrumental- bzw. Gesangsprüfungen.

Vorauswahl

Nicht vorgesehen

Die Eignungsprüfung besteht aus folgenden Teilen: 

1. Hauptfach Musikübertragung

Präsenzprüfung

Schriftl. Klausur von 90 Minuten Dauer. Anhand von Klangbeispielen ernster sowie auch populärer Musik soll das musikalische und technische Differenzierungsvermögen festgestellt werden. Fragen zu musikalischen Termini, gängigen Instrumenten und Besetzungen von Klangkörpern (klassisch / pop) sowie Basiswissen zur musikalischen Akustik ergänzen den ersten Teil. Darüber hinaus werden Fragen zu technischen und mathematischen Grundlagen der Tonstudiotechnik, der Akustik und der Informatik gestellt.

2. Literatur und Werkkunde

Präsenzprüfung

Schriftl. Klausur von 60 Minuten Dauer. Es sind stiltypische Einordnungen von Partiturbildern vorzunehmen und dabei hinreichende Vorkenntnisse über Komponisten, Instrumente und Musikliteratur von der Renaissance bis zur Gegenwart nachzuweisen.

3. Hörfähigkeit

Präsenzprüfung

Schriftl. Klausur von 60 Minuten Dauer. Hier hat der Bewerber die Fähigkeit nachzuweisen, elementare rhythmische, melodische, harmonische und formale Zusammenhänge hörend zu erkennen. Schwerpunkte der Aufgaben liegen im Erkennen von Taktarten, Rhythmen, Intervallen und Akkorden, in Gedächtnisaufgaben im melodischen Bereich, im Notieren eines zweistimmigen Satzes nach Diktat, im Erkennen von Fehlern in einem dreistimmigen Satz und in freitonalen Klängen.

|| Mustertest ||

4. Musiktheorie

Präsenzprüfung

Schriftl. Klausur von 60 Minuten Dauer. Es werden fortgeschrittene Kenntnisse der dur-moll-tonalen Harmonielehre erwartet: Ausarbeitung eines bezifferten Basses, eines zweistimmig polyphonen und eines vierstimmig homophonen Lied- oder Choralsatzes.

 ||Mustertest ||


(Der Deutsche Tonkünstlerverband bietet darüber hinaus Vorbereitungskurse in Musiktheorie/Gehörbildung für die Eignungsprüfung in Detmold an.)

5. Kolloquium

Präsenzprüfung

Bei uneindeutigen Prüfungsergebnissen behält sich die Prüfungskommission ein zusätzliches Kolloquium vor. In diesem Gespräch stellt die Prüfungskommission vertiefende Fragen zu den schriftlichen Klausuren. Im Ergebnis kann die Eignung festgestellt werden. Jeder, der die Prüfungsteile (1) – (4) bestanden hat, nimmt dann an den Eignungsprüfungen für das künstlerische Haupt- und Nebenfach (2.Instrument) teil.

6. Jeweiliges instrumentales Hauptfach/Gesang

Präsenzprüfung

Die Dauer der Eignungsvorstellung im künstlerischen Hauptfach beträgt bis zu 20 Minuten. Der Bewerber legt der Kommission eine Liste der für den Vortrag vorbereiteten Werke vor, die anspruchsvolle Literatur aus den für das jeweilige Instrument bzw. Gesang wichtigen Stilepochen, einschließlich der zeitgenössischen Musik, gegebenenfalls auch Etüden enthält. Die Werke sollen vollständig vorbereitet sein. Die Kommission wählt aus der Liste die Werke oder Werkteile aus, die der Bewerber vortragen soll. Beurteilungskriterien sind musikalische Gestaltung, künstlerische Fantasie, Werktreue, stilistisches Empfinden, technisches Können und die Wahl des Schwierigkeitsgrades. Die Kommission kann den Vortrag unterbrechen. Bei der Bewertung hat die Kommission angemessen zu berücksichtigen, welchen Studiengang der Bewerber anstrebt.

7. Nebenfach / 2. Instrument (Klavier, o.a.)

Präsenzprüfung

Pflichtfach Klavier: bei allen Hauptfächern außer Tasteninstrumenten (Klavier, Orgel), Akkordeon, Harfe und Gitarre: Vorspiel von zwei mittelschweren Klavierstücken aus der Literatur verschiedener Stilepochen.

Bei Klavier als Hauptinstrument ist ein 2. Instrument wahlfrei. Es kann aber im Studium nur belegt werden, wenn in der Eignungsfeststellung bereits Vorkenntnisse nachgewiesen werden und es außerdem die Studienplatzkapazität der Hochschule für Musik Detmold zulässt. Das Instrument muss in der Regel vor Studienantritt gewählt werden, nur im Ausnahmefall kann auf Antrag noch innerhalb des ersten Studienjahres das Studium eines Zweitinstruments aufgenommen werden: Es sind jeweils zwei leichtere Werke aus verschiedenen Stilepochen mindestens im Schwierigkeitsgrad der „Unterstufe“ (nach der Definition im Lehrplan des Verbandes deutscher Musikschulen) vorzutragen. Bei Gesang wird die stimmliche Eignung durch den Vortrag eines Volks- und eines leichten Kunstliedes festgestellt. Bei einem Zweitinstrument bzw. Gesang mit Jazz-Stilistik: Es sind zwei im Charakter unterschiedliche Songs/Standards auswendig vorzubereiten.

Die Eignungsprüfung gilt bereits als nicht bestanden, wenn nur in einem der Prüfungsteile eine nicht ausreichende Leistung erzielt wurde. In diesem Fall können Sie die Eignungsprüfung ein zweites Mal wiederholen; bereits bestandene Teilprüfungen (siehe Pkt. 1 – 4 bzw. 6 & 7) werden ein Jahr lang anerkannt.

Voraussetzung ist der Nachweis eines erfolgreich absolvierten Studiums mit dem Abschlussgrad Bachelor of Music Musikübertragung bzw. Diplom-Tonmeister.

Die Anträge auf Zulassung zum Masterstudiengang „Musikregie“ sind mit den bereitgestellten Bewerbungsbögen jeweils bis zum vom Prüfungsamt der HfM Detmold terminlich festgesetzten Bewerbungsschluss zu stellen. Dem Antrag sind beizufügen:

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Schriftliche Begründung für die Wahl des Studiengangs sowie des Studienschwerpunktes.
  • Eine CD/DVD mit drei eigenen Produktionen des letzten Jahres
  • Nachweis eines Hochschulabschlusses (siehe oben)
  • ggf. Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (TestDaF-Niveaustufe 4/TDN 4) bei Bewerbern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist.

Auf der Basis der oben genannten Unterlagen entscheidet die Zulassungskommission, ob der Bewerber zum Eignungsverfahren zugelassen ist.

Das Eignungsverfahren besteht aus einer praktischen Prüfung und einem Bewerbungsgespräch, in dem festgestellt werden soll, ob die Eignung und Motivation des Bewerbers erwarten lassen, dass er das Ziel des Studienganges selbstständig und verantwortungsbewusst erreichen kann und die dazu erforderlichen Eignungsvoraussetzungen mitbringt. Die Prüfungsbestandteile sind im einzelnen:

  • Vorstellung der CD/DVD mit drei eigenen Produktionen des letzten Jahres. 
  • Kolloquium: Fragen zur Musikliteraturkenntnis, zu musikalischen und technischen Grundlagen sowie zur Studiopraxis im gewählten Schwerpunktbereich.

Das Eignungsverfahren wird jeweils von mindestens zwei Mitgliedern der Eignungskommission durchgeführt und hat eine Dauer von ca. 30 Minuten. Das Urteil der Eignungskommission lautet „geeignet“ oder „nicht geeignet“.

Für Fragen zum Tonmeisterstudium finden Sie alle Kontakte hier.  

Für allgmeine Fragen zum Studium, besuchen Sie uns zu den gewohnten Sprechzeiten oder schreiben Sie eine Mail an cis@hfm-detmold.de.