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Repertoire

Vorauswahl per Videoaufnahme

(Spieldauer maximal 15 Minuten. Die Videoaufnahme sollte nicht älter als ein Jahr alt sein.)

  • Ein Intermezzo von Johannes Brahms aus op. 76, 116, 117, 118, 119
  • Eine virtuose Etüde eines Komponisten freier Wahl
  • Eine Komposition freier Wahl eines beliebigen Komponisten (außer Brahms)

1. Runde (Spieldauer maximal 30 Minuten)

  • Eine Sonate von Mozart, Beethoven, Haydn, Clementi oder Schubert
  • Ein oder mehrere Werke von Johannes Brahms. Zulässig sind alle Kompositionen einschließlich der Bearbeitungen nach Bach, Gluck, Chopin und Weber. Auch Auszüge aus Zyklen (op. 10, 39, 76, 116 –119) dürfen gespielt werden.

2. Runde (Spieldauer maximal 45 Minuten)

1. Eine der folgenden Kompositionen von Johannes Brahms:

  • eine der Sonaten op. 1, op. 2 oder op. 5
  • Vier Balladen op. 10
  • Schumann-Variationen op. 9
  • Variationen op. 21 Nr. 1 und 2
  • Händel-Variationen op. 24
  • Paganini-Variationen op. 35 (Heft I und II)
  • Sechzehn Walzer op. 39

2. Ein oder mehrere Werke freier Wahl (nicht von Brahms)

Wer in dieser Runde ein oder mehrere Werke von Reger, Schönberg, Berg, Webern, Hindemith oder Bartók spielt, qualifiziert sich damit automatisch für den Sonderpreis der Stiftung der Hochschule für Musik Detmold.

Halbfinale (Spieldauer maximal 50 Minuten

1. Eine der folgenden Kompositionen von Johannes Brahms:

  • Klavierstücke op. 76
  • Fantasien op. 116
  • Intermezzi op. 117 und Rhapsodien op. 79
  • Klavierstücke op. 118
  • Klavierstücke op. 119

2. Ein oder mehrere Werke freier Wahl (nicht von Brahms)

Finale mit der Nordwestdeutschen Philharmonie (Leitung: Florian Ludwig)

Eines der beiden Klavierkonzerte op. 15 oder op. 83 von Johannes Brahms

Die Werke der Vorauswahl dürfen im Wettbewerb erneut gespielt werden. Darüber hinaus sind keine Doppelungen im Repertoire zulässig. Einzelsätze aus Sonaten sind nur bei Punkt 3 der Video-Vorauswahl zulässig. Auszüge aus zyklischen Kompositionen dürfen gespielt werden, soweit dies im Konzertbetrieb üblich ist (z. B. Auswahl „Préludes“ von Debussy, Auszüge aus Ravels „Miroirs“ etc.). Bei Überschreiten der Maximalspielzeit behält sich die Jury vor, den Vortrag zu unterbrechen.