Die Hochschule legt sehr viel Wert auf die Orchesterarbeit.
Orchesterpflichtig sind alle Studierenden der künstlerischen Ausbildungsgänge ab dem 3. Semester. (Befreiung im Prüfungssemester). Die Einteilung zum Hochschulorchester erfolgt durch die Hauptfachlehrer bzw. durch Selbsteintrag in die Orchesterlisten. Die Arbeit im Hochschulorchester wird durch die Orchesterordnung geregelt.
Author: Karen Hansmeier | Last updated: 03.09.2009

