Qualitätsverbesserungsmittel
Als Ausgleich für den Wegfall der Studiengebühren in NRW erhalten die Hochschulen dauerhaft jährlich 249 Millionen Euro.
Am 21.06.2011 hat der Wissenschaftsausschluss des Landtags die Rechtsverordnung zum Studiumsqualitätsgesetz beschlossen, in der unter anderem geregelt ist, nach welchem Verteilungsschlüssel die Qualitätsverbesserungsmittel vergeben werden. Diese Mittel werden nach der Anzahl der Studierenden in der 1,5-fachen Regelstudienzeit auf die Hochschulen verteilt.
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Author: Thorsten Seidel | Last updated: 27.07.2011