Die Hochschule legt sehr viel Wert auf die Orchesterarbeit.
Orchesterpflichtig sind alle Studierenden der künstlerischen Ausbildungsgänge ab dem 3. Semester. (Befreiung im Prüfungssemester). Die Einteilung zum Hochschulorchester erfolgt durch die Hauptfachlehrer bzw. durch Selbsteintrag in die Orchesterlisten. Die Arbeit im Hochschulorchester wird durch die Orchesterordnung geregelt.
Arbeitsweise
Ein bis zwei Arbeitsphasen / Projekte pro Semester. Die Arbeitsphasen bestehen aus Vorproben für Streicher / Bläser und einer darauffolgenden Orchesterwoche mit täglichen Proben.
| Last updated: 17.06.2008

