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Prüfungsausschuss

Laut § 10 der Rahmenprüfungsordnung entscheidet der Prüfungsausschuss u.a. bei Anträgen auf Härtefall und genehmigt Ausnahmen im Falle eines Nichtbestehens einer Prüfungsleistung. Auch Anerkennung von bereits erbrachten Prüfungsleistungen werden über dieses Gremium beschlossen. 

  • Vorsitzender: Prorektor Wolfgang Tiemann
  • Dekane/Dekaninnen der Fachbereiche 1 - 3
  • Leiter/-in des Studierendenservice
  • Vertreter/-in der Studierenden