Prüfungsausschuss
Laut § 10 der Rahmenprüfungsordnung entscheidet der Prüfungsausschuss u.a. bei Anträgen auf Härtefall und genehmigt Ausnahmen im Falle eines Nichtbestehens einer Prüfungsleistung. Auch Anerkennung von bereits erbrachten Prüfungsleistungen werden über dieses Gremium beschlossen.
- Vorsitzender: Prorektor Wolfgang Tiemann
- Dekane/Dekaninnen der Fachbereiche 1 - 3
- Leiter/-in des Studierendenservice
- Vertreter/-in der Studierenden