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Erasmus

Das Hochschulprogramm ERASMUS, eine der großen Erfolgsgeschichten der Europäischen Union, fördert seit 1987 grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden, Hochschuldozenten und Hochschulpersonal in Europa. Bisher haben rund zweieinhalb Millionen Studierende und fast 250.000 Dozenten mit diesem Programm einen Auslandsaufenthalt durchgeführt.
Folgende europäische Länder nehmen an ERASMUS teil: Die 28 EU-Länder, Island, Liechtenstein, Norwegen, die Türkei sowie die Schweiz.
Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms für Lebenslanges Lernen (2014-2020) werden durch ERASMUS unter anderem folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert:
+ Auslandsstudium für Studierende (SMS)
+ Mobilität von Lehrenden (STA)
+ Mobilität von Personal (STT)

Erasmus Outgoings (Studierendenmobilität)

Studierende der Hochschule für Musik Detmold haben die Möglichkeit einen Teil des Studiums (zwischen ein und zwei Semestern) an einer Partnerhochschule zu absolvieren. Dabei lernen sie das akademische System einer ausländischen Hochschule kennen und profitieren von deren Lehr- und Lernmethoden.
Neben Deutschen und Staatsangehörigen eines am Programm teilnehmenden Landes können auch Staatsangehörige von Drittstaaten am Erasmus-Programm teilnehmen, die ein vollständiges Studium in Deutschland absolvieren. Austauschstudierende können keinen Erasmus-Zuschuss in Anspruch nehmen.
Behinderte können einen Zuschuss für Mehrkosten im Rahmen eines Erasmus-Aufenthalts beantragen. 
Folgende Bewerbungsunterlagen sind einzureichen.

  • Bewerbungsformular (Application form)
  • Learning Agreement
  • selbst bespielte, vom Hauptfachlehrer autorisierte CD oder DVD. Die CD/DVD ersetzt in der Regel die Teilnahme an einer Eignungsprüfung.
  • Motivationsschreiben
  • Nachweis der Sprachkenntnisse des Landes oder Nachweis von englischsprachigen Sprachkenntnissen auf dem Sprachniveau B1.

Alle notwendigen Formulare für den Erasmus-Austausch finden Sie hier.
Die ausgefüllten Formulare sind bis Ende Januar im Akademischen Auslandsamt einzureichen. Zu beachten ist, dass man sich an einigen Partnerhochschulen zusätzlich online bewerben muss. Informationen dazu und zu den Bewerbungsfristen finden Sie in der Regel auf der Website der entsprechenden Hochschule.
An manchen Hochschulen ist auch eine spätere Bewerbung möglich, wenn freie Studienplätze vorhanden sind. Sprechen Sie dazu Ihr Akademisches Auslandsamt an.

Wie funktioniert das Bewerbungsverfahren?

Die ausgefüllten Bewerbungsunterlagen sind im Akademischen Auslandsamt einzureichen. Beim Ausfüllen des Learning Agreements sind die Module und die Anzahl der zu vergebenden Credits in der Regel von der Website der Partnerhochschule zu entnehmen. Pro Semester sollen 30 Credits erworben werden. Die Bewerbungsunterlagen werden vom Akademischen Auslandsamt an die Partnerhochschule geschickt. Dort erfolgt das Auswahlverfahren. Die Entscheidung der Partnerhochschule erfolgt an die Bewerberin/den Bewerber und an das Akademische Auslandsamt. Diese Entscheidung dauert mitunter etwas länger. Bitte haben Sie daher ein wenig Geduld. Erfolgt eine Studienplatzzusage, sind weitere Papiere auszufüllen. Die Bewerberin/der Bewerber kann nun mit der Organisation der Reise und des Aufenthaltes beginnen. Im Akademischen Auslandsamt ist die Annahmeerklärung hinsichtlich der finanziellen Unterstützung auszufüllen. Die Zahlung des Stipendiums erfolgt zu Beginn des Auslandsaufenthaltes. Sollten weitere finanzielle Mittel vorhanden sein, erfolgt eine zweite Zahlung.
Für das Auslandssemester werden Sie an der Hochschule beurlaubt. Den Antrag auf Beurlaubung können Sie gleichzeitig mit der Annahmeerklärung stellen. Nach dem Auslandsaufenthalt ist eine Bestätigung über die tatsächliche Dauer des Aufenthaltes im Akademischen Auslandsamt der Heimathochschule vorzulegen.
Falls vorhanden, ist ebenfalls ein Transcript of Records für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen auf das Studium in Detmold einzureichen.

Erasmus Incoiming (Studierendenmobilität)

Sind Sie an einem Erasmus Aufenthalt an unserer Hochschule interessiert? Dann kontaktieren Sie bitte das International Office Ihrer Heimathochschule. Diese können Ihnen Informationen über Erasmus und die Richtlinien Ihres Heimatlandes geben. Der Bewerbungsschluss an unserer Hochschule für das Sommersemester ist jeweils der 01.11. und der 15.03. für das Wintersemester.
Erfolgt eine Studienplatzzusage durch die HfM Detmold, erhalten Sie hier Informationen zur Europäischen Krankenversichertenkarte, zur Wohnungssuche und falls erforderlich zu Visumsangelegenheiten.

Dozentenmobilität

Erasmus fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die im Besitz einer Erasmus-Universitätscharta sind. Die Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken und deren Lehrangebot ergänzen. Die Lehrende und sonstige Mitarbeiter müssen an der Hochschule für Musik Detmold tätig sein, um am Programm teilnehmen zu können. 
Die Lehrinhalte müssen mindestens fünf Unterrichtsstunden umfassen und dürfen höchstens sechs Wochen dauern. 
Bei Fragen zur Förderung der Dozentenmobilität wenden Sie sich bitte an das Akademische Auslandsamt.

Information und Beratung durch den DAAD

Weitergehende Informationen und Beratung zu den Erasmus-Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim 
Deutschen Akademischen Austauschdienst 
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit 
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49(0)228/882-578
Fax: +49(0)228/882-555
E-Mail: eu-programme@daad.de
Homepage: www.eu.daad.de

Euroäische Krankenversichertenkarte

  • Was ist die Europäische Krankenversicherungskarte?

Es handelt sich um eine kostenlose Karte, mit der Sie während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem der 28 EU-Länder sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens haben - zu denselben Bedingungen und Kosten (in einigen Ländern kostenlos) wie die Versicherten des jeweiligen Landes. Ausgestellt wird die Karte von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.

  •  Wann ist die Karte gültig?

Die neue europäische Krankenversicherungskarte gilt wie bisher der Auslandskrankenschein nur bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt (Urlaub, Arbeitnehmer-Entsendung, Arbeitssuche, Studium). Sie gilt für notwendige medizinische Leistungen beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus sowie für die notwendige Behandlung bereits vorhandener oder chronischer Krankheiten bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt. Wer gezielt ins Ausland fährt, um sich behandeln zu lassen, kann die Karte dafür nicht einsetzen. Eine solche Behandlung sollte wie bisher nur nach Zustimmung der jeweiligen Krankenkasse erfolgen. Die Karte garantiert keine kostenlose Behandlung. Die Gesundheitssysteme der einzelnen Länder sind unterschiedlich. So ist es möglich, dass Leistungen, für die Sie im Inland nichts bezahlen müssen, in anderen Ländern kostenpflichtig sind.

  •  Welche Daten enthält die EU-Karte?

Auf der EU-Karte sind folgende Daten erfasst: Name, Vorname, Geburtsdatum, persönliche Kennnummer, Kennnummer der Krankenkasse, Kennnummer der Karte, Ablaufdatum. Die EHIC enthält keine elektronisch gespeicherten Informationen. Der Datenschutz bleibt in jedem Fall gewährt.

  • Zusatzversicherung sinnvoll?

Die neue Karte ersetzt nicht die so genannte Auslandsreisekrankenversicherung. So ist vor allem der Krankenrücktransport in die Heimat nicht mitversichert. Deshalb ist der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Auslandsaufenthalt ratsam. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten in Zusammenarbeit mit privaten Versicherern Angebote zu günstigen Gruppentarifen an.