Konstruktion und Personal
Die geplante Struktur des Kompetenznetzwerks umfasst ein Zentrum in Form eines Instituts am Standort der Hochschule für Musik Detmold, jeweils gleichartige Netzwerkstellen an allen teilnehmenden Hochschulen sowie einen Netzwerkrat, dem über einen zu wählenden Vorstand eine Aufsichtsfunktion gegenüber den Aktivitäten des Kompetenznetzwerks (Zentrum plus Netzwerkstellen) zukommt.
Das Zentrum des Kompetenznetzwerks für Qualitätsmanagement und Lehrentwicklung soll an der Hochschule für Musik Detmold in Form eines An-Institutes eingerichtet werden. Mit dieser institutionellen Lösung wird der Anforderung Rechnung getragen, dass die 12 teilnehmenden Hochschulen (also inklusive der Hochschule für Musik Detmold) gleichberechtigt und "auf Augenhöhe" miteinander kooperieren, ohne dass eine einzelne Hochschule den Anspruch eines primus inter pares erhebt. Das Zentrum soll als An-Institut daher lediglich der "Stammhochschule" in Detmold angegliedert werden, insbesondere steht es bei dieser Form den Einflüssen einer oder mehrerer Hochschulen autonom gegenüber.
Das Zentrum umfasst insgesamt sieben hauptamtlich tätige Personen:
- Koordinationsperson Netzwerk mit Zuständigkeit für das Handlungsfeld N (Netzwerk), Verantwortung der Netzwerkarbeit gegenüber dem Netzwerkrat und dessen Vorstand, Vertretung des Netzwerks nach auße,
- jeweils eine Koordinationsperson für die Handlungsfelder Q (Qualitätsmanagement), B (Beratung) und L (Lehrentwicklung) mit Zuständigkeit für das jeweilige Handlungsfeld und Leitung der jeweiligen Arbeitsgruppe sowie Kooperation mit den assoziierten dezentralen Netzwerkstellen,
- zwei administrativ-organisatorische Kräfte für organisatorische und administrative Aufgaben wie Recherche- und Planungstätigkeiten, Budgetbetreuung sowie allgemeine Sekretariats- und Assistenztätigkeiten,
- eine technische Assistenz/IT-Spezialist/-in für die Einrichtung und den Aufbau einer Inter-netpräsenz des Kompetenznetzwerks sowie Datenbanken und IT-Lösungen für die Durchführung der Befragungen des Netzwerks.
Es ist vorgesehen, dass jede der am Kompetenznetzwerk beteiligten Hochschulen jeweils ein Mitglied ihrer Hochschulleitung in den als Aufsichtsgremium ausgestalteten Netzwerkrat entsendet. Aus der Mitte seiner Angehörigen bestimmt der Netzwerkrat durch Wahl für jeweils ein bzw. zwei Jahre drei Personen als geschäftsführenden Vorstand (ein Vorsitz, zwei Stellvertretungen, je ein Vor-standsmitglied mit Zuständigkeit für Handlungsfeld Q, L und B). Die Beschlussfähigkeit ist erreicht, wenn die Hälfte der am Kompetenznetzwerk beteiligten Hochschulen vertreten ist. Zur Konkretisierung dieser Vereinbarungen und der Arbeitsweise des Netzwerks gibt sich der Netzwerkrat auf Basis des vorliegenden Letter of Intent zu Beginn seiner Arbeit eine Geschäftsordnung.
In der Zeit zwischen den Versammlungen des Netzwerkrats handeln die drei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich als Vertretung des Netzwerkrats. Die Funktion des Netzwerkrats besteht in einer Aufsicht über die Arbeit des Kompetenznetzwerks (Zentrum und Netzwerkstellen). Hierzu legt das Kompetenznetzwerk, vertreten durch seine Leitung (Geschäftsführung), einmal jährlich einen Arbeitsbericht sowie einen Arbeitsplan für das anschließende Jahr vor.
An jeder der am Netzwerk teilnehmenden Hochschulen wird eine Netzwerkstelle eingerichtet, deren Aufgabenprofil auf das Kompetenznetzwerk und die jeweilige Hochschule aufgeteilt wird, nämlich:
- das hälftige Stellenvolumen zur internen Erweiterung der in der jeweiligen Hochschule aktuell gegebenen Personalausstattung im Bereich Qualitätsmanagement und Lehrentwicklung, einsetzbar nach Festlegung der jeweiligen Hochschule u. a. zu Projekten und Vorhaben, die sich aus der Arbeit des Kompetenznetzwerks ergeben (z. B. Begleitung einzelner Studienprogramme bei der Weiterentwicklung, Durch-führung von Moderationsaufgaben), in diesem Teil des Stellenprofils inhaltlich vollständig an die jeweils verantwortliche Position der betreffenden Hochschule (z. B. Prorektorat Studium & Lehre, Kanzler/-in) an-gebunden,
- das andere hälftige Stellenvolumen zur inhaltlichen und organisatorischen Mitwirkung an den einzelnen Maßnahmen des Netzwerks (z. B. organisatorische Durchführung einer Befragung an der betreffenden Hochschule, Raumplanung und Einladung zu einem Angebot zur Lehrentwicklung, Organisation eines Netzwerktreffens), hierbei je nach Vorerfahrung und Kompetenz: Zuordnung der Person und ihrer Tätigkeitsschwerpunkte zu einem der drei Handlungsfelder Q, L oder B unter inhaltlicher Leitung der je-weils zuständigen Koordinationsperson im Kompetenzzentrum (Handlungsfeld Q: z. B. Mitentwicklung und Auswertung von Befragungen; Handlungsfeld L: z. B. Beteiligung an der Entwicklung und Evaluation der lehrbezogenen Angebote; Handlungsfeld B: z. B. Beteiligung an Beratungsprojekten, jeweils auch für die anderen Netzwerkhochschulen); die Ausgestaltung und die Verbindlichkeit der Mitwirkung in diesen Schwerpunkten wird durch eine Vereinbarung festgehalten.
Die im Zentrum (Standort Detmold) für die Handlungsfelder Q, L und B jeweils zuständigen Koordinationspersonen bilden gemeinsam mit denjenigen Netzwerkstellen, die aufgrund ihrer Vorerfahrung und Kompetenz demselben Handlungsfeld Q, L oder B zugeordnet wurden, jeweils eine Arbeitsgruppe innerhalb des Netzwerks. Diese Arbeitsgruppen bestehen aus jeweils ca. 4-6 Personen und umfassen damit jeweils das Zentrum sowie 3-5 der teilnehmenden Hochschulen, mit dem Ziel einer regional ausgewogenen Streuung dieser Arbeitsgruppen. Die drei Arbeitsgruppen Q, L und B haben die Aufgabe, gemeinschaftlich unter der inhaltlichen Verantwortung der zentralen Koordinati-onsperson entsprechende Verfahren, Instrumente und Angebote zu entwickeln. Durch die überregionale Zusammenstellung dieser Arbeitsgruppen und durch die Zuordnung der Netzwerkstellen zu jeweils einem einzigen Handlungsfeld wird sichergestellt, dass bei der Entwicklung, Konzeption und Durchführung der einzelnen Angebote die Perspektive und der Bedarf der teilnehmenden Hochschule in erheblichem Maße Berücksichtigung findet, indem die Mehrheit der Arbeitsgruppenmitglieder nicht dem Zentrum angehört. Zugleich wird die Handlungsfähigkeit der jeweiligen Arbeitsgruppe durch eine überschaubare Anzahl an Mitwirkenden sichergestellt, und durch die regionale Verteilung der Expertise ist der Weg zu einer dezentralen Durchführung entsprechender Angebote sowie zu einer weitergehenden Vernetzung zwischen den dezentralen teilnehmenden Hochschulen geebnet. Die Arbeitsgruppen stellen somit neben dem Netzwerkrat das zweite Merkmal zur Sicherung eines Agierens des Kompetenznetzwerks im Sinne aller teilnehmenden Hochschulen dar. Sowohl das Zentrum am Standort Detmold, insbesondere die einzelnen Arbeitsgruppen, als auch die dezentralen Netzwerkstellen werden jeweils durch studentische Hilfskräfte unterstützt.
Hier können Sie ein Schaubild zur Konstruktion des Netzwerks einsehen: Schaubild zur Konstruktion
Autor: Henrichmann | zuletzt aktualisiert: 15.03.2012